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Bekanntmachung über die Aufstellung des Umlegungsplans der Umlegung "Nördlich der Mitterstraße", Stadt Altötting
Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mühldorf a.Inn, Stadtplatz 48, 84453 Mühldorf a.Inn vom 05.11.2025 Gemäß § 69 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mühldorf a.Inn, Stadtplatz 48, 84453 Mühldorf a.Inn am 04.11.2025 als Umlegungsstelle gefasste Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans wie folgt bekannt gemacht: "Nach Erörterung mit den Eigentümern wird für die Umlegung Nördlich der Mitterstraße gemäß § 66 Baugesetzbuch (BauGB) der Umlegungsplan aufgestellt."
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